Schließung regulärer Schulbetrieb

  • Beitrag veröffentlicht:14. März 2020

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (namentlich Raimund Leibold) hat am 13. März 2020 per elektronischem Brief alle Schulen in Rheinland-Pfalz informiert (und nachrichtlich alle Schulträger und alle Studienseminare)
„Coronavirus; Schließung der Schulen für den regulären Schulbetrieb Sehr geehrte Damen und Herren, ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden. Davon nicht betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Fachoberschulen hinsichtlich ihres Betriebspraktikums. Von der Schulschließung ausgenommen sind zudem einige Förderschulen, deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist. Diese Schulen wurden seitens der ADD unmittelbar informiert. Für Schülerinnen und Schüler, für deren Eltern eine private Betreuung nicht möglich ist, wird eine Notfallbetreuung sichergestellt. Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Für das schulische Personal besteht weiterhin Dienstpflicht.
Im Einzelnen bitte ich hierbei Folgendes zu beachten:

1. Umsetzung der Schließung Die Information der Eltern (Anlage 1) wird parallel über das Elterninformationsportal (EIP) verschickt. Gleichzeitig wird diese Information auf den Internetseiten der ADD und des Bildungsministeriums veröffentlicht. Bitte geben Sie die Information zusätzlich über die schuleigene Homepage und die schulinternen Meldeketten an die Eltern weiter. Zu Beginn der kommenden Woche (12. KW) ist eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchzuführen. Hierüber bitte ich alle Betroffenen Ihrer Schule zu informieren. Hinweise zur Durchführung siehe Anlage 2.

2. Notfallbetreuung Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind, eine Betreuung sicherzustellen, ist eine Notfallbetreuung anzubieten. Dies gilt zunächst an allen Schulen, die nicht bereits durch Einzelverfügung des Trägers geschlossen wurden. Schulen, die bereits vor der Allgemeinverfügung des Landes durch das Gesundheitsamt geschlossen wurden, setzen sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und klären, ob und wann die Notfallbetreuung stattfinden kann. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind bei der Organisation der Notfallbetreuung die beigefügten Hinweise zu beachten (s. Anlage 3).

3. Prüfungen Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden in Abstimmung mit dem MSAGD grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schülern wird ermöglicht, ihre Prüfung abzulegen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Prüfungen für das mündliche Abitur werden wie geplant ab dem 16. März durchgeführt. Ist das aus organisatorischen Gründen nicht möglich, können die Prüfungen verschoben werden. Sind Lehrkräfte als Prüferin oder Prüfer vorgesehen, die selbst unter häuslicher Isolation oder häuslicher Quarantäne stehen, bestimmt gemäß § 5 Abs. 2 AbiPrO die Schulleiterin oder der Schulleiter eine andere Fachlehrkraft als Prüfer. Damit den Abiturientinnen und Abiturienten keine situationsbedingten Nachteile entstehen, sollte hierbei auf erfahrene Lehrkräfte zurückgegriffen werden. G8GTS-Schulen, an denen noch vor den Osterferien die letzten dezentralen Kursarbeiten geschrieben werden, verfahren analog. Die aus Sicht des Infektionsschutzes mit dem MSAGD abgestimmten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation sind beigefügt (Anlage 4).

4. Unterricht Für Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung ist ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot sicherzustellen. Für die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, sind ebenfalls Lern- und Unterrichtsmaterialien differenziert anzubieten. Diese können sowohl in analoger Form (z.B. Schulbucharbeit, Arbeitsblätter) vorgelegt und in geeigneter Weise verteilt werden (z.B. an vereinbarten Übergabepunkten). Hier können auch digitale Unterstützungsangebote genutzt werden. Das Pädagogische Landesinstitut hat bereits eine Hotline zur Beratung von Schulen eingerichtet (Telefonnummer 0261-9702-900 und -500 oder E-Mail:eschule24@pl.rlp.de)

5. Personal Für das schulische Personal besteht weiterhin Dienstpflicht. Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.