Die Aufsichtsbehörde (ADD) hat Richtlinien für die Notbetreuung herausgegeben (Stand 13.3.20):
Notbetreuung während der Schulschließung – Voraussetzungen aus Sicht des Infektionsschutzes
Organisation:
• Gruppengröße: max. 10 Kinder
• Abstand halten (kein direkter Kontakt)
• versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
• regelmäßiges Lüften
• tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
• Zugangskontrolle
Personal:
• Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
• persönliche Hygieneregeln einhalten
Kinder
• Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
• auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
• Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal.
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