Keine Nachteile für Auszubildende und Prüflinge

  • Beitrag veröffentlicht:3. April 2020

Soweit möglich, sollen bei der Handwerkskammer der Pfalz ab 20. April wieder
erste Gesellen‐ und Abschlussprüfungen stattfinden. Dieser Termin ist jedoch von
der Entwicklung der derzeitigen Pandemielage abhängig. Ausschlaggebend wird
sein, inwieweit bis dahin die erforderlichen Schutzvorkehrungen für Prüflinge und
Prüfende getroffen werden können. Die Zwischenprüfungen entfallen im laufenden
Jahr ersatzlos, gelten aber dennoch als abgelegt. Die von der Handwerkskammer
ausgehändigte Bescheinigung darüber ist bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung
vorzulegen.
Da die Sicherheit und der Schutz der Prüflinge und Prüfenden höchste Priorität
haben, sind kurzfristige Terminänderungen bei der derzeit unvorhersehbaren
Entwicklung der Lage möglich. Michael Lehnert, Vizepräsident der Handwerkskammer
auf Arbeitnehmerseite, betont: „Wir lassen keinen Auszubildenden oder
Prüfling im Regen stehen. Niemand wird einen Nachteil aufgrund einer ausgefallenen
oder verschobenen Prüfung haben. Selbstverständlich werden wir alle nötigen
Schutzmaßnahmen einhalten und uns für einen sicheren Prüfungsverlauf sowie
einen bestmöglichen Prüfungserfolg einsetzen“.

Keine Nachteile für Auszubildende und Prüflinge