Die Entwicklung der Infektionszahlen habe weitere Lockerungen der Corona Schutzmaßnahmen ermöglicht. Nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung seien von Mittwoch an Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 150 Personen und im Außenbereich mit bis zu 350 Personen erlaubt. Private geschlossene Gesellschaften mit bis zu 75 Personen dürften auch ohne strenge Abstandsregeln zusammen feiern.
In der Außengastronomie gelte die Maskenpflicht nur noch bei der Abholung von Speisen und Getränken an Theken, nicht mehr auf dem Weg zum Sitzplatz. Weitere Lockerungen beträfen den Sport. So seien gemeinsames Training und auch Wettkämpfe von Mittwoch an für bis zu 10 Personen erlaubt.
Chöre dürften bei Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 3 Metern dann auch wieder öffentlich auftreten bevorzugt im Außen-, notfalls aber auch im Innenbereich.
Hier haben Sie die Möglichkeit die aktuelle Verordnung zu downloaden: