StVO-Novelle – neue Regeln fürs Radfahren

  • Beitrag veröffentlicht:3. Mai 2021

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Erhöhung der Sicherheit für die “schwächeren Verkehrsteilnehmer” (z.B. Rad-, Pedelec-, E-Scooter-Fahrer). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Radfahrens. Nach wie vor verunglücken oder sterben zu viele Radfahrer auf deutschen Straßen. Besondere Risiken bergen dabei

  • Der tote Winkel beim Abbiegen
  • Das Unterschreiten des Seitenabstandes beim Überholen
  • Das Behindern der Fahrradfahrer durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen

Hier einige wesentliche Neuerungen in aller Kürze:

  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist generell erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
  • Kinder müssen auch auf Radwegen vor dem Überqueren der Fahrbahn absteigen.
  • Überholabstand 1,5 Meter innerorts und 2,0 außerhalb von Ortschaften
  • in Einzelfällen kann sogar ein größerer Abstand erforderlich werden (Stichwort “ausreichender Seitenabstand”)
  • Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
  • Um auf für Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Bsp. Rikschas) Personen mitzunehmen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Achtung:

Die Bußgelder für Verstöße wurden empfindlich angehoben! Gerade das Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für Radfahrer kann sehr teuer werden, insbesondere wenn eine Behinderung oder Gefährdung dazu kommt oder sogar ein Sachschaden verursacht wird.

StVO-Novelle – neue Regeln fürs Radfahren