In den kommenden Tagen beginnt die Briefwahl für die Bundestagswahlen am 26. September 2021. Das Briefwahlbüro im Foyer des Rathauses öffnet erstmals am Mittwoch, 25. August, und hat ab dann von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wer die Briefwahlunterlagen lieber online beantragen möchte, kann dies sogar bereits ab Donnerstag, den 19. August, tun. Das Formular und viele weitere Informationen zur Landtagswahl 2021 finden alle Bürgerinnen und Bürger auf www.kaiserslautern.de unter der Rubrik „Wahlen“. Bitte beachten Sie auch das angehängte Infoblatt zur Briefwahl.
Informationen zur Briefwahl
In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 28. August 2021, werden allen Wahlberechtigten durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September zugestellt. Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
mittels formlosen Brief an die zuständige Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung, - online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
- online, über die Website/Homepage der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung,
- per Fax oder
- durch einfache Email an die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Alle Wahlberechtigten der Stadt Kaiserslautern haben zudem die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Foyer des Rathauses zu bekommen und dort auf Wunsch auch direkt zu wählen. Das Büro ist ab Mittwoch, den 25. August von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Coronabedingt kann es hierbei jedoch zu Wartezeiten kommen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich! Bei der Beantragung müssen der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die
Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die angegebene Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt
werden sollen, kann auch eine abweichende Anschrift angegeben werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können dann – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die zuständige Gemeindeverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Es wird darum gebeten, den Wahlbrief rechtzeitig abzusenden, da nur Stimmzettel berücksichtigt werden können, die bis spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.